Beitragspflichtig sind. 1 Unter bestimmten Vor- aussetzungen sind auch Personen beitragspflichtig, die im Ausland für Ar- beitgebende in der Schweiz tätig sind. Dieses. 2 In der Schweiz sind Sie verpflichtet, bis zum Pensionsalter AHV-Beiträge zu bezahlen, damit Ihnen eine Altersrente sicher ist. Falls Sie die Beiträge nicht. 3 Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer. 4 Stand am 1. Januar Auf einen Blick Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen von ihrem Lohn Beiträge an die AHV, die IV und die EO entrichten. Unter bestimmten Vor- aussetzungen sind auch Personen beitragspflichtig, die im Ausland für Ar- beitgebende in der Schweiz tätig sind. 5 Willkommen auf Die Informationsstelle AHV/IV arbeitet für die Ausgleichskassen und IV-Stellen der Schweiz. Sie publiziert gesamtschweizerisch umfassendes und hilfreiches Informationsmaterial zu den Sozialversicherungen der 1. Säule. 6 Altersjahres Beiträge zu entrichten. Die Beitragspflicht dauert so lange, bis Sie Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben. Für Personen im Rentenalter (65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen) gilt ein Freibetrag, auf dem keine Beiträge zu entrichten sind. Der Freibetrag beträgt 1' Franken im Monat oder 16' Franken im Kalenderjahr. 7 Die Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV werden hälftig vom Arbeitgebenden und von den Arbeitnehmenden bezahlt. Bei Selbständigerwerbenden dient das im Beitragsjahr erzielte Einkommen als Berechnungsgrundlage. Wer nichterwerbstätig ist, muss ebenfalls Beiträge an die AHV/IV/EO bezahlen. 8 Obligatorisch bei der AHV versichert sind: Frauen und Männer, die in der Schweiz erwerbstätig sind, also auch Grenzgänger und Gastarbeiter; Personen, die in der Schweiz wohnen, also auch Kinder und andere Nichterwerbstätige wie Studierende, Invalide, Rentner und Rentnerinnen, Hausfrauen und Hausmänner. 9 Arbeitgebende rechnen beitragspflichtige Löhne ab. Wer arbeitet, ist beitragspflichtig ab dem 1. Januar nach dem Geburtstag, solange er oder sie arbeitet. Arbeitgebende sind deshalb im Jahr verpflichtet, den massgebenden Lohn ihrer Mitarbeitenden mit Jahrgang und älter mit der Ausgleichskasse abzurechnen. ahv pflichtiger lohn berechnen 10 ab dem 1. Januar des Jahres, in welchem sie 21 Jahre alt werden (Art. 3 Abs. 1 AHVG), · bis zum Ende des Monats, in welchem sie das. 11 ahv mindestbeitrag 12