Bauwesen · Gebäudereinigung · Unternehmenssitz im EU-Ausland · Im Ausland ansässige Unternehmer. 1 Eine entsprechende Bescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt, wenn ein. Unternehmer nachhaltig Bauleistungen erbringt. 2 In diesem Nachweis bescheinigt die Finanzverwaltung dem Unternehmer alternativ die Eigenschaft als Unternehmer, der nachhaltig Bauleistungen nach § 13b Abs. 2. 3 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG auf Bauleistungen Die Bescheinigung ist längstens für drei Jahre gültig und kann nur mit. 4 In diesem Nachweis bescheinigt die Finanzverwaltung dem Unternehmer alternativ die Eigenschaft als Unternehmer, der nachhaltig Bauleistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG oder Gebäudereinigungsleistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG ausführt. 5 Ich/ wir bitten um Erteilung einer Bescheinigung USt 1 TG nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG. Eine entsprechende Bescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt, wenn ein Unternehmer nachhaltig Bauleistungen erbringt. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn er mindestens 10 Prozent seines Weltumsatzes (Summe seiner im Inland steuerbaren und. 6 Bild: Haufe Online Redaktion Unternehmen können eine Bescheinigung für Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG beantragen. Das Bayerische LfSt hat ein Musterschreiben für einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG (USt 1 TG) veröffentlicht. 7 Bauleistungen nach § 13b UStG: Katalog. Zu den Leistungen, die unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG fallen und bei denen der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer wird, gehören auch. der Einbau von Fenstern und Türen, Bodenbelägen, Aufzügen, Rolltreppen und; Heizungsanlagen sowie; die Errichtung von Dächern und Treppenhäusern. 8 Um Zweifel über die Einordnung eines Unternehmers als Bauleister zu vermeiden, hat der Gesetzgeber ein neues Bescheinigungsverfahren festgeschrieben (§ 13b Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 UStG). Die Finanzverwaltung bescheinigt mit dem Vordruckmuster USt 1 TG die Bauleistereigenschaft. Dies ist von Bedeutung, da insoweit die bekannte. 9 Für vor dem Februar ausgeführte Bauleistungen wird es nicht beanstandet, wenn der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger einvernehmlich unter Berücksichtigung der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Verwaltungsanweisungen in Abschn. 13b.3 und 13b.8 UStAE von einer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ausgehen, obwohl nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom bescheinigung 13b und 48b 10