Nach Veräußerung des letzten Grundstücks kann eine nur noch vermögensverwaltende Tätigkeit unschädlich für die erweiterte Kürzung sein. 1 Fazit. Im Ergebnis ist es wirtschaftlich sehr wichtig, dass die erweiterte Grundstückskürzung auch beim Verkauf einer Immobilie erhalten bleibt. 2 Übt das Grundstücksunternehmen außer den zulässigen Nebentätigkeiten noch andere Tätigkeiten aus, ist die erweiterte Kürzung in voller Höhe zu versagen. 3 Die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer kann daher nicht gewährt werden, wenn das letzte Grundstück vor Ablauf des Erhebungszeitraums. 4 Die Voraussetzungen einer sog. erweiterte Grundbesitzkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG liegen nicht vor. Eine nur tätigkeitsbezogene Auslegung des Ausschließlichkeitserfordernisses ist nicht zutreffend; denn das Ausschließlichkeitserfordernis ist auch zeitraumbezogen zu verstehen. 5 Durch passende steuerliche Gestaltung lässt sich auch bei unterjähriger Veräußerung eines letzten Objekts die erweiterte Grundstückskürzung erhalten. Erweiterte Grundstückskürzung: Immobilienveräußerung ohne Gewerbesteuer | Rödl & Partner. 6 Kritische Anmerkung zur Rechtsprechung. [i] Viele allein qua Rechtsform gewerblich tätige Gesellschaften profitieren von der erweiterten Grundstückskürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Wird das Grundstück bzw. werden die letzten Grundstücke veräußert, stellt sich die Frage, ob der Veräußerungsgewinn auch von der erweiterten Kürzung. 7 Das FG sieht die Voraussetzungen für eine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG als gegeben an. Ein gewerblicher Grundstückshandel wurde verneint, da die GmbH innerhalb des maßgebenden Zeitraums von 5 Jahren nicht mehr als 3 Objekte veräußert hatte. 8 Die erweiterte Kürzung kann von allen Unternehmensformen in Anspruch genommen werden. Sie gilt aber nur für reine Grundstücksunternehmen und nicht für Betriebe, die aufgrund weitergehender Tätigkeiten gewerbesteuerpflichtig sind. Unschädlich sind diese weitergehenden Tätigkeiten allerdings, wenn es sich um “erlaubte” Nebengeschäfte. 9 office@ 3. Erleichterungen zur erweiterten Grundstückskürzung: neue Rechtslage. So entschied der Gesetzgeber nun, dass man die erweiterte Grundstückskürzung auch dann gewähren sollte, wenn ein vermögensverwaltendes Unternehmen zusammen mit den Immobilien auch Betriebsvorrichtungen vermietet. erweiterte kürzung gewerbesteuer bei verlust 10