Soll versteuerung ist versteuerung

Vereinfacht gesagt wird bei Sollversteuerung die Umsatzsteuer schon bei Rechnungsstellung fällig, bei Istversteuerung erst beim Geldeingang. 1 Bei der Soll- und Ist-Versteuerung – auch Soll- und Ist-Besteuerung genannt – handelt es sich um die Versteuerung von Lieferungen und Leistungen. 2 Bei der Soll-Versteuerung ist das zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung der Fall. Bei der Ist-Versteuerung müssen Sie die Umsatzsteuer erst nach Zahlungseingang. 3 Für den Abzug der Vorsteuer spielt es keine Rolle ob die Umsätze nach dem Ist- oder Soll-Prinzip versteuert werden. Unternehmer können die. 4 Der Unternehmer A geht im Jahr von der Ist- zur Sollbesteuerung über. Die Außenstände zum Dezember betragen netto EUR plus 20% Umsatzsteuer. Dieser Betrag ist in der UVA Jänner zu erfassen, die Umsatzsteuer ist am März abzuführen. 5 Grundsätzlich unterliegen Unternehmer der Soll-Versteuerung bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Ein Antrag auf Ist-Versteuerung kann unter bestimmten Bedingungen jedoch gestellt werden. Wir erklären die Soll- bzw. Ist-Versteuerung anhand von Beispielen und zeigen die Vor- und Nachteile für Gründer auf. 6 Was ist der Unterschied zwischen Soll-Versteuerung und Ist-Versteuerung? Bei der Soll-Versteuerung werden Rechnungen nach dem Rechnungsdatum in der Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt, während bei der Ist-Versteuerung der tatsächlich bezahlte Betrag herangezogen wird. 7 Soll-Besteuerung = Versteuerung der Umsätze nach vereinbarten Entgelten (§ 16 UStG) Nachteil der Soll-Besteuerung ist, dass der Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, sobald er sie in Rechnung gestellt hat, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat. 8 Was ist die Sollversteuerung? Bei der Sollversteuerung zahlen Sie die fälligen Umsatzsteuerbeträge an das Finanzamt in dem Monat oder in dem Quartal, in dem Sie die Lieferung oder Leistung erbracht haben. Der Zeitpunkt der Rechnungsstellung ist für die Sollbesteuerung unerheblich. 9 Nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) gilt die Soll-Besteuerung als Regelfall (§ 16 Abs. 1 UStG). Die Ist-Besteuerung ist nur auf Antrag und unter folgenden Voraussetzungen möglich (§ 20 UStG): Vorjahresumsatz nicht mehr als Euro. Der Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3 UStG) hat im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als Euro betragen. soll ist-versteuerung freiberufler 10