Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen §45b SGB XI. Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von. 1 › zusaetzliche-betreuungsleistungen. 2 45b SGB XI Entlastungsbetrag (1) Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu Euro monatlich. 3 Betreuung von Menschen mit Demenz. Zudem kommen bei diesen zusätzlichen Betreuungsleistungen oft geschulte Ehrenamtliche (§ 45d SGB XI) (3) zum Einsatz, mit. 4 § 45b SGB XI Entlastungsbetrag (1) Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu Euro monatlich. 5 Der Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag ist in § 45b SGB XI gesetzlich verankert. (1) Der Betrag wird nur dann gewährt, wenn auch tatsächliche Leistungen in Anspruch genommen wurden. Das heißt, der Versicherte trägt die Kosten für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zunächst selbst und reicht im Nachgang die. 6 1. Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, 2. Leistungen der Kurzzeitpflege, 3. Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung, 4. Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a. 7 (1) 1 Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu Euro monatlich. 2 Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit. 8 Der Entlastungsbetrag kann für die Erstattung von Leistungen ambulanter Pflegedienste nach § 36 SGB XI verwendet werden. Die Leistungen können sich dabei auf die Inanspruchnahme von körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsleistungen und Hilfen bei der Haushaltsführung erstrecken. 9 Leistungen in der Häuslichen Pflege. Pflegeleistungen (§89 SGB XI) Die tägliche Grundpflege sowie Körperhygiene, Waschen, Baden und Ankleiden. Zusätzliche Betreuungsleistungen (§45b SGB XI) Versicherte mit „eingeschränkten Alltagskompetenzen“ (so z.B. demenzerkrankte Menschen) können zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch. § 45b sgb xi abrechnung muster 10 Niedrigschwellige Betreuungsangebote können zum einen gemäß §45b SGB XI durch den Entlastungsbeitrag mit bis zu Euro im Monat finanziert werden. Außerdem. 11 nachbarschaftshilfe nach 45b sgb xi 12