Bei ganzer Arbeitsunfähigkeit infolge etwa von Krankheit steht dem Arbeitnehmer eine Fortzahlung des Lohnes in der Höhe von % des Lohnes zu. 1 › berechnung-lohnfortzahlung-krankheit-arbeitsunfae. 2 Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit besteht pro Dienstjahr und entsteht in jedem Dienstjahr von neuem. Der Anspruch besteht also nicht, wie häufig. 3 Die Berechnung der Lohnfortzahlung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit ist oft nicht klar. Diese Berechnungsbeispiele zeigen, wie richtig gerechnet wird. 4 März Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, ist der Arbeitgeber gemäss den Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen und Ausnahmen, die berücksichtigt werden müssen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Schweiz funktioniert und. 5 Lohnfortzahlung bei schwankender Arbeitszeit.: Wie sie in der Praxis korrekt berechnet wird. Leistet ein Arbeitnehmer Einsätze mit schwankender Arbeitszeit stellt sich hinsichtlich der Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeberin die Frage der Höhe des zu bezahlenden Lohnes sowie der anzurechnenden Arbeitszeit. Von: Stefan Rieder. 6 Bei einer Arbeitsunfähigkeit von Prozent infolge Krankheit erhält der Mitarbeitende nach Ablauf der Wartefrist, die 7, 14, 30, 60 oder 90 Tage sein kann, sein Taggeld ausbezahlt. Berechnungsbeispiel. 7 Aktuelles Praxiswissen für Personal- und Lohnverantwortliche. ab CHF Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit besteht pro Dienstjahr und entsteht in jedem Dienstjahr von neuem. Der Anspruch besteht also nicht, wie häufig angenommen, pro Krankheitsereignis. 8 Wie man die Lohnfortzahlung bei teilweiser und wie bei ganzer Arbeitsunfähigkeit etwa infolge Krankheit oder Unfall berechnet, erfahren Sie im folgenden Beitrag, wobei sich die Ausführungen auf Arbeitsverhältnisse im Privatrecht beziehen. 9 Lohnfortzahlung während der Wartefrist des Krankentaggeldversicherers. Die Krankentaggeldversicherung ist im Gegensatz zur Unfallversicherung nicht obligatorisch. Trotzdem besteht beim Ausfall eines Arbeitnehmers infolge Krankheit die Pflicht der Lohnfortzahlung (Art. a OR). Dies gilt auf für die Dauer einer Wartefrist (z. B. 60 Tage). lohnfortzahlung bei krankheit 80 oder 100 10